Aussöhnen
, verb. reg. act. völlig versöhnt machen. Einen
aussöhnen. Die Reue hat wahrhaftig den Himmel ausgesöhnt, Dusch. Sich
jemanden aussöhnen, in der höhern Schreibart, ihn gegen sich
versöhnt machen. Ich weiß wodurch ich mir sie am ersten
aussöhnen kann; Weiße.
Das Elend des Thyest Hat mich ihm ausgesöhnt, ebend.
Ingleichen, sich mit einem aussöhnen, die Freundschaft
wieder herstellen. Einen mit dem andern aussöhnen. Einen Sohn bey seinem
Vater aussöhnen, den Vater gegen ihn versöhnt machen. In
Oberdeutschland sagt man auch etwas aussöhnen, dafür genug thun, ein
Vergehen durch Reue u. s. f. tilgen. Allein dieser Gebrauch ist im
Hochdeutschen ungewöhnlich.
S. Söhnen und Versöhnen. So auch die
Aussöhnung. [
651-652]