* Ausschuhen
, verb. reg. act. den Schuh ausziehen, in welcher Bedeutung
dieses Wort aber nur in den Jüdischen Gebräuchen vorkommt, da die
Witwe dem Bruder ihres verstorbenen Mannes, zum Zeichen, daß er sich
seiner Ansprüche, die er nach Mosis Gesetz an sie hat, begibt, mit
gewissen Feyerlichkeiten einen Schuh ausziehet. Daher das Ausschuhungsrecht. In
weiterer Bedeutung heißt, die Kunst ausschuhen, im Bergbaue, das Leder von
dem Kolben derselben wegnehmen. Daher die Ausschuhung. [
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