Ausschmieden
, verb. reg. act. 1) So lange schmieden, als nöthig ist.
Das Eisen ist nicht recht ausgeschmiedet worden. 2) Unter dem Hammer ausdehnen,
länger und zugleich dünner schmieden. 3) Einen zum Festungsbaue
Verurtheilten ausschmieden, ihn mit Abnehmung der Eisen entlassen; im
Gegensatze des einschmieden. [
637-638]