+ Ausschinden
, verb. irreg. act. ein niedriges Wort, welches in allen seinen
Bedeutungen nur in den größten Sprecharten vorkommt. 1) Aus einem
Körper heraus schinden, oder schneiden, in welcher Bedeutung es auch in
den gemeinsten Mundarten selten ist;
S. Schinden. Ein aus dem Leibe seiner Mutter
geschnittenes Kind wurde in Oberdeutschland ehedem ein Ausschindling genannt.
S. Ausschnittling. 2) Durch Schinden, d. i.
übermäßige Bedrückungen, entkräften, arm machen. Seine
Unterthanen ausschinden. 3) Mit unmäßigen Wucher verlaufen. Sein
Getreide ausschinden. So auch die Ausschindung. [
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