* Ausscheiteln
, verb. reg. act. welches das Frequentativum des vorigen, und
nur bey den Tuchmachern üblich ist, die Werfte austheilen, oder durch den
Äffner bis an das Ende ziehen; eine Arbeit, welche bey andern Webern,
aufbäumen, aufziehen heißt. Daher die Ausscheitelung. [
631-632]