Ausscheiden
, verb. irreg. (
S. Scheiden,) welches auf gedoppelte Art üblich
ist.I. Als ein Activum, da es zugleich regulär conjugiret werden kann,
obgleich solches nur selten geschiehet, von andern Dingen scheiden, absondern.
So werden in dem Bergbau die Erze ausgeschieden, oder ausgescheidet, wenn sie
von den Bergen oder tauben Gesteine abgesondert werden, welche mit einem
anandern Ausdrucke auch ausschlagen heißt.II * Als ein Neutrum, mit dem
Hülfsworte seyn, sich entfernen, aus einer Gesellschaft weggehen; welche
Bedeutung indessen im Hochdeutschen selten ist. Ich dächte, ich schiede
gänzlich aus, so liegen sie einander selbst in den Haaren, Less.Daher die
Ausscheidung, in der thätigen Bedeutung. [
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