Aussagen
, verb. reg. act. 1) Aussprechen, mit Worten gehörig
ausdrucken, im gemeinen Leben. Es ist nicht auszusagen, wie viele Leute da
waren. 2) Heraus sagen, auf feyerliche Art sagen, besonders wenn dasselbe vor
Gerichte geschiehet. Etwas wider jemanden aussagen. Vor Gerichte aussagen. Die
Zeugen haben wider ihn ausgesagt. Etwas eidlich aussagen. Den erlittenen
Schaden aussagen. 3) Sich aussagen, in dem Kartenspiele, ansagen, daß man
die zur Gewinnung des Spieles nöthigen Augen habe. So auch die
Aussagung.Anm. Das Niedersächsische utseggen, bedeutet außerdem noch,
1) versprechen, und 2) eine Ausnahme machen. 3) In den hamburgischen Statuten
ist einem etwas aussagen so viel, als ihm etwas aussetzen, von einer
künftigen Erbschaft bestimmen.
S. auch Ausspruch. [
629-630]