Die Aussage
, plur. die -n. 1) Die Handlung des Aussagens; ohne Plural. Noch
häufiger aber 2) dasjenige, was jemand aussaget, das Zeugniß von
einer erlebten Begebenheit. Seiner Aussage nach. Besonders, was vor Gerichte
ausgesaget wird, die feyerliche Aussage der Zeugen, des Klägers, oder der
Beklagten, in welcher Bedeutung ehedem auch das einfache die Sage üblich
war. Nach Aussage zweyer Zeugen. Ihre Aussage stimmt nicht überein.Anm. In
Niedersachsen bedeutet dieses Wort auch noch, 1) ein Versprechen, 2) eine
Ausnahme, und 3) die Aussetzung oder Bestimmung eines Antheils an der
künftigen Erbschaft.
S. das folgende. [
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