Der Ausrufer
, des -s, plur. ut nom. sing. derjenige, der dazu bestellt ist,
gewisse Sachen öffentlich auszurufen. In einigen Städten sind die
Ausrufer geringe Stadtbediente, welche Lebensmittel und andere
Bedürfnisse, welche zu verkaufen sind, auf den Gassen ausrufen. An andern
Orten, z. B. zu Frankfurt am [
627-628] Main, heißt
auch der Proclamator auf Auctionen ein Ausrufer.
S. auch Ausmindern. [
629-630]