* Ausmindern, verb. reg. act. dem, der am mindesten, oder wenigsten biethet, überlassen; ein Ausdruck, der wohl am häufigsten in Niedersachsen vorkommt, wo manche Arbeitern, z. B. an den Deichen, in öffentlichen Auctionen denen zugeschlagen werden, die das wenigste fordern. Der Ausminder, ist diejenige Person, die den Ausruf verrichtet, der Proclamator; daher in weiterer Bedeutung der Ausrufer bey jeden Versteigerung in Hamburg der Ausminder, oder bey der in Niedersachsen gewöhnlichen Verbeißung des d der Utminner genannt wird. Man siehet hier - aus, daß dieses Wort nicht, wie doch in dem Bremisch-Niedersächsischen Wörterbuche behauptet wird, von mein, meus, herkommt. Daher die Ausminderung. [619-620] | |