* Ausmindern
, verb. reg. act. dem, der am mindesten, oder wenigsten biethet,
überlassen; ein Ausdruck, der wohl am häufigsten in Niedersachsen
vorkommt, wo manche Arbeitern, z. B. an den Deichen, in öffentlichen
Auctionen denen zugeschlagen werden, die das wenigste fordern. Der Ausminder,
ist diejenige Person, die den Ausruf verrichtet, der Proclamator; daher in
weiterer Bedeutung der Ausrufer bey jeden Versteigerung in Hamburg der
Ausminder, oder bey der in Niedersachsen gewöhnlichen Verbeißung des
d der Utminner genannt wird. Man siehet hier - aus, daß dieses Wort nicht,
wie doch in dem Bremisch-Niedersächsischen Wörterbuche behauptet
wird, von mein, meus, herkommt. Daher die Ausminderung. [
619-620]