* Ausmiethen
, verb. reg. act. 1) Zur Miethe austhun, wofür man doch
lieber vermiethen sagt. 2) Einen ausmiethen, ihn durch Erhöhung der Miethe
vertreiben; ingleichen mehr Miethe biethen als ein anderer gibt, und ihn
dadurch vertreiben. So auch die Ausmiethung. [
619-620]