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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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* Ausmiethen

, verb. reg. act. 1) Zur Miethe austhun, wofür man doch lieber vermiethen sagt. 2) Einen ausmiethen, ihn durch Erhöhung der Miethe vertreiben; ingleichen mehr Miethe biethen als ein anderer gibt, und ihn dadurch vertreiben. So auch die Ausmiethung. [619-620]
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