Die Auslösung
, plur, die -en. 1) Die Handlung des Auslösens, in allen
obigen Bedeutungen, und ohne Plural. 2) Dasjenige Geld, womit eine Sache oder
Person ausgelöset wird. Besonders dasjenige, was einer Person, die in
obrigkeitlichen Diensten ist, außer ihrem Gehalte, an barem Gelde zur
täglichen Nochdurst gereichet wird; die Diäten. 3) An dem Gehwerte
der Schlaguhren ist die Auslösung eine bewegliche Stange, welche mit ihrem
Ende aus den Schlagnägeln des Rades lieget, um das Schlagewerk in der
Bewegung zu hemmen, und demselben, wenn es nöthig ist, wieder seinen
freyen Lauf zu lassen. [
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