Auslösen
, verb. reg. act. los machen und heraus nehmen. 1) In
eigentlicher und weiterer Bedeutung, da dieses Wort auch als ein edlerer
Ausdruck für ausschneiden gebraucht wird. Einem die Zunge auslösen.
ingleichen für heraus nehmen. Die Vögel, die Lerchen auslösen,
bey den Jägern, sie aus den Schneiden, oder aus dem Klebegarne nehmen. 2)
Figürlich, durch Bezahlungen des Lösegeldes frey machen. Einen
Gefangenen auslösen. Ein Pfand auslösen, das darauf geborgte Geld
wieder erstatten. Die Bälge oder Fänge der Raubthiere auslösen,
bey den Jägern, das gesetzte Schieß- oder Fangegeld bezahlen, und
alsdann die Bälge oder Fänge an sich nehmen. Hierher gehört auch
die Redensart, einen auslösen, in dem Gasthofe fürihn bezahlen, und
in edlerer Bedeutung, einen der in obrigkeitlichen Verrichtungen ist, ein
gewisses Geld satt des täglichen Unterhaltes geben. So werden z. B. in
Sachsen die Landstände bey Landtägen von dem Landesherren
ausgelöset, d. i. es wird ihnen ein gewisses Geld für den
täglichen Unterhalt gegeben. Wachte leitet das Verbum in dieser Bedeutung
von lösen, verabschieden, her, und erkläret es durch honorifice
dimittere; allein man siehet ohne Mühe, daß hier mit auslösen
zunächst auf die Auslösung in dem Gasthofe gezielet wird, in dem die
Landstände ehedem bey Hofe gespeiset wurden. [
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