Ausleihen
, verb. irreg. act.
S. Leihen, an andere verleihen, wie auslehnen; nur
daß ausleihen eigentlich Oberdeutsch ist, und im Hochdeutschen für
edles gehalten wird, als dieses.
S. Leihen. Sein geld ausleihen, Geld auf Zinsen
ausleihen. Ein Pferd ausleihen. Daher der Ausleiher, der etwas an andere
leihet, und die Ausleihung. [
613-614]