Ausknebeln
, verb. reg. act. durch Herausthuung des Knebels in Freyheit
setzen. Einen Hund ausknebeln, beyden Jägern, ihn von der Kette los
machen; im Gegensatze des Einknebelns. Auch, einen Hund ausknebeln, wenn er
sich verbissen hat, vermittelst des Knebels los machen. Daher die
Ausknebelung. [
605-606]