Ausheben
, verb. irreg. act.
S. Heben, heraus heben, aus einem Arte heben. 1) In
eigentlicher und weiterer Bedeutung, in welcher es doch größten
Theils nur auf einige besondere Fälle eingeschränket ist. Einen Baum
ausheben, so wohl mit dem Hebezeuge aus der Erde heben, als auch überhaupt
so viel als ausgraben. Gewächse ausheben, aus der Erde nehmen, wozu die
Gärtner einen eigenen Ausheber haben. Eine Thür, ein Fenster
ausheben, aus den Angeln heben. Bier oder Wein ausheben, mit dem Heber aus
einem Fasse ziehen. In dem Schlagewerke der Uhren hat man ein Rad von acht und
vierzig Zähnen, welches bey jedem Stundenschlage alle Mahl einen Zahn des
Rechens in dem Vorlegewerke aushebet, und daher der Schöpfer, das
Schöpfrad, oder der Ausheber genannt wird. Ausheben absolute, bey den
Buchdruckern, die in den Winkelhaken gesetzten Zeilen auf das Schiff tragen. 2)
Figürlich, auslesen und wegnehmen, aber auch nur in einigen Fällen.
Recruten ausheben, aus dem Landvolke auslesen. Es wurden aus jeder Compagnie
zehn Mann ausgehoben. Bey einigen Handwerken haben die Witwen verstorbener
Meister den Hub oder Aushub, d. i. das Recht, bey den übrigen Meistern
sich einen Gesellen auszuheben, oder auszulesen;
S. Bretschneider und Tafelschneider. Ingleichen
figürlich. Es ist die Pflicht eines Geschichtschreibers unter den
Begebenheiten nur die wichtigsten auszuheben. So auch die
Aushebung. [
601-602]