Ausgähren
, verb. irreg. neutr. (
S. Gähren,) welches das Hülfswort haben
erfordert, so viel als nöthig ist, gähren, die gehörige Zeit
gähren. Das Bier hat nicht ausgegohren. Ein gutes ausgegohrnes Bier.
Ingleichen, aufhören zu gähren, nicht mehr gähren. Das Bier hat
noch nicht ausgegohren. Bey den Bergleute lautet dieses Wort ausgüren, w.
s. [
593-594]