2. Ausfüttern
, von Futter, pabulum, verb. reg. act. 1) Mit dem gehörigen
Futter versehen. Ein Regiment Cavallerie ausfüttern. Ingleichen durch
fleißiges Füttern groß und stark machen. Ein Pferd, ein
Stück Rindvieh ausfüttern. 2) Bis zu Ende einer gewissen Zeit
füttern. Das Rindvieh ausfüttern, es den Winter hindurch
füttern. Das Gut hat so vielen Heugewinn, daß acht Pferde
ausgefüttert werden können. 3) Durch Füttern leer machen. Die
Knechte haben den ganzen Kasten voll Hafer ausgefüttert. So auch die
Ausfütterung. [
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