Ausführlich
, -er, -ste, adj. et adv. mit allen nothwendigen einzelnen
Theilen versehen, in figürlicher Bedeutung. Ein ausführlicher Beweis,
der alle Umstände, welche zu dem Beweise gehören, in sich fasset.
Eine ausführliche Erzählung, wo kein nöthiger Umstand
ausgelassen ist. Ein ausführlicher Begriff, in der Weltweisheit, wo die
angegebenen Merkmahle zureichen, die Sache jederzeit von allen andern zu
unterscheiden. Etwas ausführlich beweisen, beschreiben, erzählen u.
s. f. [
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