Ausfeuern
, verb. reg. act. 1) Ein Zimmer ausfeuern, es durch Heitzung
gehörig erwärmen. 2) Ein Faß ausfeuern, bey den Böttchern,
unter das aufgeschlagene Faß Feuer machen, damit sich die Dauben zusammen
ziehen. 3) Aufhören zu feuern, d. i. mit Feuergewehren zu schießen;
als ein Neutrum. Das Regiment hat ausgefeuert. [
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