Ausfechten
, verb. irreg. act.
S. Fechten. 1) Durch ein Gefecht ausmachen, doch mehr in
der figürlichen Bedeutung, durch Gründe und Gegengründe
ausmachen. Etwas mit einem ausfechten, vor Gerichte. Sie mögen es mir
einander ausfechten. 2) Aufhören zu fechten, als ein
Neutrum. [
587-588]