Ausbrüten
, verb. reg. act. 1) Bis zur Vollkommenheit brüten, durch
Brüten hervor bringen. (a) Eigentlich, von dem Federviehe. Junge
ausbrüten. Ingleichen metonymisch, Eyer ausbrüten. Eyer ohne
Hühner ausbrüten. (b) Figürlich, etwas Böses ersinnen. Er
brütet nichts Gutes aus. 2) Aufhören zu brüten, als ein Neutrum,
mit haben. So auch die Ausbrütung. [
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