Ausbiethen
, verb. irreg. von biethen, pretium offerre, praebere. 1.
Neutrum mit haben. 1) Anfangen zu biethen, das erste Geboth thun; wofür
doch anbiethen, und für Ausgeboth Angeboth üblicher ist. 2)
Aufhören zu biethen. 2. Activum. 1) Etwas ausbiethen, es jedermann
anbiethen; im Österreichischen ausfeilen. 2) Einen ausbiethen, ihn durch
ein höheres Geboth vertreiben. 3) Einen Pachter, einen Miethmann
ausbiethen, ihm den Pacht, die Miethe aufsagen. 4) * Jemanden ausbiethen, ihn
zum Zweykampfe heraus fordern, im Hochdeutschen ungewöhnlich. In den
beyden letztern Bedeutungen ist es von biethen in gebiethen. Daher die
Ausbiethung in den Bedeutungen des Activi. [
575-576]