Ausbiegen
, verb. irreg. act.
S. Biegen. 1) Heraus biegen oder von innen auswärts
biegen; ingleichen eine ausgebogene Gestalt geben. Daher ausgebogene
Manschetten, bey den Nähterinnen, welche bogenweise genähet sind. 2)
Aus dem Wege biegen oder lenken, mit einem Fuhrwerke. Vor einem ausbiegen, ihm
aus dem Wege fahren. Daher die Ausbiegung.Anm. Daß biegen und beugen
bloß in der Mundart verschieden sind, ist schon bey Abbiegen angemerket
worden.
S. auch Beugen. Die höhere Schreibart zieht auch
hier das ausbeugen vor. [
575-576]