Ausbedingen
, verb. irreg. act.
S. Dingen, im gemeinen Leben, durch beygefügte
Bedingungen erhalten, sich vorbehalten. Sich etwas ausbedingen. In einigen
Gegenden sind dafür ausbehalten und ausbescheiden, und in Niedersachsen
bescheiden und ausbescheiden üblich. Da denn auch Ausbeschied von
demjenigen gebraucht wird, was man sich ausbedungen hat.
S. auch Ausdingen. Daher die
Ausbedingung. [
573-574]