Das Aufzugsgeld
, des -es, plur. von mehrern Summen, die -er. 1) An einigen
Orten dasjenige Geld, welches ein Ankömmling, der sich an einem Orte
niederlassen will, der Obrigkeit zu entrichten hat, und welches auch die
Auffahrt genannt wird. 2) Dasjenige Geld, welches Fahrzeuge für das
Aufziehen der Schleusen und Brücken erlegen müssen;
Schleusengeld. [
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