Der Aufzug
, des -es, plur. die -züge. 1. Die Handlung des Aufziehens
in allen Bedeutungen dieses Verbi und dessen beyden Gattungen; ohne Plural.
Daher der Aufzug des Weines, eines Schlosses; der Saiten, des Garnes bey den
Webern u. s. f. Besonders das ungebührliche Aufschieben einer Sache; der
Aufzug eines Handels, eines Prozesses u. s. f. Ingleichen ein feyerliches
Einhertreten vieler. Ein feyerlicher Aufzug. Einen prächtigen Aufzug
halten. Ferner, der Aufzug der Soldaten, auf die Wache. Ingleichen, ein jedes
sonderbares Einhertreten, besonders in Rücksicht auf die Kleidung und den
äußern Anstand. Was ist das wieder für ein Aufzug? Wer
hätte sie in dem Aufzuge vermuthet? in der Kleidung.2. Dasjenige, was
aufgezogen wird. Besonders, a) bey den Webern, dasjenige Garn, welches in die
Länge auf dem Weberstuhle ausgespannet, und sonst auch die Anschere oder
Anschüre, das Schergarn, bey den Kattunwebern die Kette, bey den
Tuchmachern das Werft oder die Wärfte genannt wird. b) In der Baukunst,
ein Riß, wie ein Gebäude äußerlich von einer Seite her in
das Auge fällt.3. Dasjenige, vermittelst dessen etwas aufgezogen wird. So
heißt an den Probierwagen diejenige Stange, woran die Wage hängt, der
Aufzug, und an einigen Orten führet diesen Nahmen auch der Krahn, ein
gewisses Werkzeug zum Aufziehen großer Lasten.4. In den Schauspielen
bezeichnet dieser Ausdruck gewisse Abschnitte derselben, wodurch die ganze
Fabel in mehrere Haupttheile getheilet wird, der Act, die Handlung; eine
Benennung, welche von dem Aufziehen des Vorhanges, welches gemeiniglich,
obgleich nicht alle Mahl, bey dem Anfange eines solchen Haupttheiles zu
geschehen pflegt, hergenommen ist.
S. auch Handlung.Anm. So fern dieses Wort einen
ungebührlichen Aufschub bedeutet; hat man in Oberdeutschland davon das
Adverbium aufzüglich, d. i. was einen Aufschub hervor bringet. Ein
aufzügliches Urtheil ist daher in dieser Mundart dasjenige, was man sonst
in den Gerichten eine Sententiam interlocutoriam nennet. [
555-556]