Auftrocknen
, verb. reg. welches in doppelter Gattung üblich ist.I. Als
ein Activum. 1) Zum künftigen Gebrauche trocken machen, trocknen und
aufbehalten; in Oberdeutschland und Meißen, im gemeinen Leben, auftreugen.
Äpfel, Früchte, Kräuter auftrocknen. 2) Durch Wegnehmung der
Feuchtigkeit trocknen machen.
So trocknete mein Freund die traurgen Zähren auf,
Cron.
II. Als ein Neutrum, mit dem Hülfsworte seyn, trocken
werden. Besonders in figürlicher Bedeutung in der Landwirthschaft, wo die
Kuh auftrocknet, oder güste wird, wenn sie keine Milch mehr gibt.Daher die
Auftrocknung in den Bedeutungen des Activi. [
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