Der Auftritt
, des -es, plur. die -e, von dem Verbo auftreten. 1. Die
Handlung des Auftretens, in den Bedeutungen des Neutrius, besonders der
Auftritt eines Redners, eines Schauspielers.2. Figürlich. a) In einigen
Fällen der Anfang der Gegenwart bey einer Sache oder Handlung.
Macht in der großen Welt den ersten Auftritt gut,
Zachar.
[
547-548] b) In der Kanzelberedsamkeit
ist der Auftritt auch das Gebeth, oder der Wunsch, womit der Kanzelredner seine
Predigt antritt. c) Derjenige Theil eines Aufzuges in einem Schauspiele, der
durch den Auf- oder Abtritt eines Mitspielers bestimmt wird; daher ein Aufzug
in mehrere Auftritte getheilet wird. Die Griechen und Römer nannten einen
solchen Auftritt, Scena, welcher Ausdruck auch noch von einigen im Deutschen
beybehalten wird. Georg Greslinger wollte in seiner Übersetzung des Cid,
welche 1679 gedruckt worden, dafür den Nahmen Auskunft einführen,
worin ihm aber niemand nachgefolget ist. b) Nach einer noch weitern Figur
führet auch ein jeder merkwürdiger Vorgang den Nahmen eines
Auftrittes. So singt z. B. Zachariä von dem Morgen:
Wie verschießen die Farben Aller Freuden des Hofs vor
diesem himmlischen Auftritt!
Nie will ich es zu einem solchen Auftritte wieder kommen
lassen.3. Dasjenige, worauf man tritt. So wird z. B. in den ländlichen
Gebäuden diejenige Stufe vor den Thüren, worauf man tritt, ein
Auftritt genannt. Die Auftrittbank, an den Stühlen der Bortenwirker, unter
welcher die Enden aller Tritte durch eine eiserne Stange beysammen gehalten
werden. [
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