Der Auftrag
, des -es, plur. die -träge. 1) Die Handlung des
Auftragens; doch nur in einigen Fällen, und ohne Plural. Der Auftrag der
Farben, bey den Mahlern. Der Auftrag eines Gutes, eines Lehens, in den Rechten,
die Übergabe desselben. Ingleichen das Auftragen eines Geschäftes.
Einem Auftrag thun. Es ist ihm bereits Auftrag geschehen. 2) Ein [
545-546] aufgetragenes Geschäft; mit dem Plural. Einem Auftrage ein
Genüge leisten. Einen Auftrag bekommen. Alle Aufträge gut
ausrichten. [
547-548]