Aufschwören
, verb. irreg. act.
S. Schwören. 1) * Von neuen schwören. Ein Gut
aufschwören, die Zusage der Treue dem Lehnsherren desselben eidlich
erneuern; in welcher Bedeutung dieser Ausdruck, dem Frisch zu Folge, noch bey
den kurmedigen Gütern üblich ist. 2) Die Ahnen eines andern
aufschwören, ein Stiftsfräulein, einen Ritter aufschwören,
schwören, daß sie die verlangte Zahl von Ahnen wirklich haben.
Diejenigen, welche dieses beschwören, werden daher Aufschwörer, oder
Schwörherren, die Handlung selbst aber die Aufschwörung
genannt. [
533-534]