Aufrufen
, verb. irreg. act.
S. Rufen. 1) Zum Aufstehen Rufen, so wohl eigentlich,
einen Schlafenden aufrufen; als auch figürlich, zu einer andern Handlung
rufen. Einen zum Tanze, zum Spielen aufrufen. Einen Schüler in der Schule
Aufrufen. 2) * Widerrufen, welche Bedeutung nur in einigen Kanzelleyen
üblich ist. Einen Vergleich, ein Cartel aufrufen. So auch die
Aufrufung. [
521-522]