Aufhocken, im gemeinem Leben Aufhucken, verb. reg. act. 1) Durch Niederhocken auf die Schultern nehmen; im Gegensatze des abhocken. Jemanden aufhocken. 2) In Hocken setzen besonders in Niedersachsen, wo die Garben des abgehauenen Getreides aufgehocket, d. i. in Mandeln gesetzet werden. S. Hocke. Daher die Aufhockung. [499-500] | |