Aufhaben
, verb. irreg. neutr. (
S. Haben) welches das Verbum haben zum Hülfsworte
erfordert, aber nur in der Sprache des gemeinen Lebens üblich ist. 1) Auf
sich haben, so wohl von Kleidungsstücken, auf dem Haupte haben. Den Hut,
die Mütze, eine Perücke aufhaben. Er hat nichts auf, er gehet mit
unbedecktem Haupte. Als auch mit etwas beladen seyn. Schiffe, welche Getreide
aufhaben. Die Oberdeutsche und auch in den Obersächsischen Kanzelleyen
nicht unbekannte Wortfügung, die aufhabende Pflicht, eurer aufhabenden
schweren Pflicht zu Folge, ist wider den rechten Gebrauch des Participii, weil
die Pflicht nichts aufhat. Besser die obliegende Pflicht. 2) Offen haben. Er
hatte den Mund schon auf, ihr das ganze Geheimniß zu erzählen.
Less. [
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