Auferlegen
, verb. reg. act. für auflegen, doch nur in der
figürlichen Bedeutung, für zuerkennen, anbefehlen, zu etwas
verpflichten. Was uns diese Kenntniß für Pflichten auferleget,
Kästn. Ich wollte bitten, daß sie sich selber eine Strafe
auferlegten, Gell. Einem ein Stillschweigen auferlegen. In allen diesen
Fällen ist auflegen edler und üblicher.
S. Anmerk. 5. zu dem Verbo Auferbauen. [
485-486]