Aufdringen
, verb. irreg. act.
S. Dringen, in der figürlichen Bedeutung des Verbi
aufdrängen, so fern es eine Sache auf die andere drängen bedeuten
würde, zur Annehmung einer Sache nöthigen, entweder durch Gewalt,
oder durch vieles Bitten. Einem etwas aufdringen. Wohin denkt doch der
Sterbliche, des seinen Glauben andern als ein Gesetz aufdringen will. Sich
einem aufdringen, sich in dessen Gesellschaft, in Verbindung mit ihm
drängen. So auch die Aufdringung. [
481-482] Anm.
Aufdringen war ehedem auch als ein Neutrum für herauf dringen,
aufsprießen, üblich:
Man siht durch das gras uf dringen Vil der bluomen ane zal,
Jacob von Warte.
Ingleichen für herauf steigen:
Ein wolken grawet gen dem tage, Ich sihe in schone uf dringen,
ebend.
In der Jülichischen Polizey-Ordnung bedeutet das Wasser
aufdringen, thätiger weise, es stämmen, aufschwellen machen.
S. auch Dringen. [
483-484]