Aufbiethen
, verb. irreg. act. (
S. Biethen,) welches nach Maßgebung des
verschiedenen Gebrauches des einfachen Verbi auch von verschiedener Bedeutung
ist.1. So fern biethen, für befehlen gebraucht wird, bedeutet aufbiethen
eigentlich, befehlen aufzustehen, welche Bedeutung aber nicht gebräuchlich
ist. Indessen ist noch die figürliche davon vorhanden, die Unterthanen zu
Krieges- oder andern Diensten berufen, an einigen Orten auch aufmahnen. Alle
junge Mannschaft aufbiethen. Das Landvolk aufbiethen. Den zehenten [
475-476] Mann aufbiethen. Der aufgebothene Abel. Die Bauern zur
Verfolgung eines Übelthäters, zur Jagdfrohne u. s. f. aufbiethen.
Luther gebraucht dafür aufgebiethen. Als nun Judas hörete, wie
gräulich man mit seinen Brüdern gehandelt hätte, geboth er
seinen Leuten auf, 2. Maccab. 12, 5. Ingleichen aufbiethen. Und ließ den
Juden auch aufbiethen, 1. Maccab. 9, 63; welche im Hochdeutschen
ungewöhnliche Verbindung mit dem Dative noch jetzt in der Schweiz
üblich ist. Im Oberdeutschen sagt man auch, ein Frauenzimmer zum Tanze
Aufbiethen, wofür im Hochdeutschen auffordern gewöhnlicher ist.2. Von
biethen, verkündigen, bekannt machen, hat das zusammen gesetzte aufbiethen
folgende Bedeutungen. 1) Ein Paar Verlobte aufbiethen, ihre bevor stehende
Verbindung von Der Kanzel öffentlich bekannt machen; in Oberdeutschland
verkündigen, abbiethen, abrufen, ausrufen, in Niedersachsen
abkündigen. Daher rühret vermuthlich auch der im niedrigen Umgange
übliche Gebrauch für ausschelten, schmähen. 2) Feil biethen,
ausbiethen. In einer öffentlichen Auction aufbiethen. Welche Bedeutung im
Hollsteinischen am gewöhnlichsten ist. 3) Gerichtlich aufkündigen,
aufsagen. Ein Pfand aufbiethen, de Eigenthümer dessen Einlösung
anbefehlen. Diese Bedeutung, von welchen Haltaus v. Aufbiethen nachgesehen
werden kann, ist noch nicht veraltet, wenigstens kommt sie noch unter den
Deutschen in Petersburg vor.3. * Von biethen, reichen, war dieses Zeitwort
ehedem auch für aufheben, in die Höhe halten, üblich, daher man
auch sagte, mit aufgebothenen Fingern schwören.
S. Haltaus v. Aufgeboten. Allein diese Bedeutung wird im
Hochdeutschen nicht mehr gebraucht.Daher die Aufbiethung in allen obigen
Fällen.
S. auch Aufgeboth. [
477-478]