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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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Assigniren

, verb. reg. act. aus dem Lat. assignare, anweisen besonders in Geld- und Zahlungssachen. Jemanden an einen andern assigniren, ihm hundert Thaler assigniren, ihn schriftlich an jemanden weisen, daß er ihm dieses Geld bezahlte. S. Anweisen. Daher der Assignant, des -en, plur. die -en, der Anweiser oder Anweisende; der Assignat, des -en, plur. die -en, der Angewiesene; die Assignation, plur. die -en, die Anweisung. [453-454]
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