Assigniren
, verb. reg. act. aus dem Lat. assignare, anweisen besonders in
Geld- und Zahlungssachen. Jemanden an einen andern assigniren, ihm hundert
Thaler assigniren, ihn schriftlich an jemanden weisen, daß er ihm dieses
Geld bezahlte.
S. Anweisen. Daher der Assignant, des -en, plur. die
-en, der Anweiser oder Anweisende; der Assignat, des -en, plur. die -en, der
Angewiesene; die Assignation, plur. die -en, die Anweisung. [
453-454]