Argwöhnig
, und in den gemeinen Mundarten argwöhnisch, -er, -ste,
adj. et adv. Argwohn habend, leicht Argwohn schöpfend. Ein
argwöhniger oder argwöhnischer Mensch. Auf jemanden argwöhnig
seyn. Argwöhnischer Weise. Anm. Argwöhnig wurde ehedem auch passive
für verdächtig gebraucht Arcwänig gezuige bedeutet daher in dem
Augsburgischen Stadtbuche von 1276 einen verdächtigen Zeugen. Wann jemandt
eyner missethat mit etlichen argwöhnigen theylen oder stücken
verdacht wird, Kaiser Carls des Fünften Halsger. Ordn. Art. 28. Eine
andere Stelle aus dem Straßburgischen Stadtrechte führet Schilter
Gloss. v. Arg an. In der vorhin genannten Halsger. Ordn. Carls des Fünften
kommt auch Arkwönigkeit für Verdacht vor. [
427-428]