Der Archidiaconus
, des -ni, plur. die -ni, aus dem Griech. und Lat. 1) In der
Römischen Kirche, ein vornehmer Geistlicher, welcher unmittelbar dem
Bischofe oder Erzbischofe untergeordnet ist, die Pfarren in einem gewissen
Bezirke des Bisthumes in seiner Aufsicht hat, und der priesterlichen Würde
noch wenigstens ein Diaconus seyn muß; ein Erz-Diaconus. Daher das
Archidiaconat, des -es, plur. die -e, dessen Amt, Würde und Bezirk,
welcher letztere wieder in Decanate oder Christianitäten eingetheilet ist,
welchen Land-Dechanten oder Erzpriester vorstehen. 2) In der protestantischen
Kirche, der erste Diaconus unter mehrern an einer Pfarrkirche. Das
Archidiaconat, dessen Amt und Würde. [
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