Anzeigen
, verb. reg. act. 1) Zu jemandes Wissenschaft bringen, ihm
bekannt machen. Ich zeigte ihm die Gefahr an, worin er sich befand. Warum haben
sie mirs nicht angezeiget? Etwas bey Rathe, bey Hofe, in dem Gerichte anzeigen.
Einen Dieb bey der Obrigkeit anzeigen. 2) Figürlich, bedeuten, ein
Merkmahl, Kennzeichen von etwas seyn. Dieß zeiget an, daß eine
große Veränderung vorgehen wird. Dein Gesicht zeiget ein großes
Unglück an. Das Anzeigen für Merkmahl, Kennzeichen selbst, ist im
Hochdeutschen nicht gewöhnlich. Indessen heißt es noch Phil. 1, 28.
Welches ist ein Anzeigen ihnen der Verdammniß, euch aber der Seligkeit.
Auch Rabener sagt noch: ich hielt es für ein gutes Anzeigen.
S. auch Anzeichen. Anzeigende Tage heißen bey
einigen Ärzten die dies critici, weil sie die vornehmsten
Veränderungen der Krankheit anzeigen. [
407-408]