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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

Der Anwalt | | Anwälzen

Die Anwaltschaft

, plur. die -en, das Amt und die Verrichtung eines Anwaltes. Einem die Anwaltschaft auftragen. Eine Anwaltschaft übernehmen. Er hat viele Anwaltschaften auf sich. Ingleichen zuweilen die Vollmacht, die man einem Anwalte gibt. [399-400]
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