Der Antritt
, des -es, plur. die -e, von dem Verbo Antreten. 1. Die Handlung
des Antretens; ohne Plural. 1) Der Antritt bey den Fechtern, der Anfang des
Fechtens. 2) Der Antritt eines Pferdes, derjenige schnelle und sanfte Gang
desselben, welchen man auch den Paß, den Dreyschlag, und in
Oberdeutschland auch den Zelt zu nennen pflegt, Franz. Amble. Ein Pferd, das
den Antritt gehet;
S. Zelter. 3) Der Anfang, so wohl eines Geschäftes,
als eines Besitzes, als auch einer Zeit. Der Antritt einer Reise, eines Amtes,
der Regierung, des neuen Jahres. Daher die Antrittsrede, Antrittspredigt,
welche bey dem Antritte eines Amtes, besonders des Predigtamtes gehalten wird;
der Antrittsschmaus, welchen man bey dem Antritte eines Amtes gibt. 2.
Dasjenige, woran man tritt, oder worauf man antritt. So heißen bey den
Vogelstellern die mit Ästen ausgeputzten Stangen um den Vogelherd, auf
welchen die Vögel antreten, oder sich bey ihrer Ankunft setzen, Antritte,
oder Fußreiser. Und den Buchdruckerpressen ist der Antritt einschräge
auf den Fußboden angenageltes Bret, worauf der Drucker seinen Fuß
anstämmet, wenn er den Bängel an sich ziehet. An manchen Orten, z. B.
in Franken, nennet man auch den Vorsaal vor der Thür in den Häusern
den Antritt. 3. Dasjenige, was angetreten wird. In diesem Verstande nennet man
im gemeinen Leben den Roth, der von den Schuhen auf dem Fußboden und den
Treppen hangen bleibt, und mit der Zeit fest angetreten wird, den
Antritt. [
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