Der Antheil
, des -es, plur. die -e, ein Theil eines Ganzen, in Beziehung
auf dessen Besitzer. 1) In eigentlicher Bedeutung, der Theil eines
körperlichen Ganzen, so fern er jemanden angehöret oder bestimmt ist;
durch welche Einschränkung es sich von dem bloßen Theil
unterscheidet. Mein Antheil an der Erbschaft. Der Antheil der Kinder, oder der
Pflichttheil. Er hat noch einen Antheil an dem Hause. Er hat seine zwey
Antheile an dem Gute verschenket. In den Bergwerken bedeutet Antheil so viel
als ein Bergtheil oder Kur; in andern Fällen nennet man es eine Actie. 2)
In figürlicher Bedeutung (1) Alles dasjenige, was uns von der Vorsehung
oder der Natur mitgetheilet worden. Er thut sich den ärgsten Zwang an, die
Fröhlichkeit und die Freude, diesen schönen Antheil des Menschen
für nichts zu halten. Der Stolz ist nicht bloß ein Antheil kleiner
Seelen. Danke dem Himmel für dein gutes Herz; es ist der liebste Antheil
seiner Wohlthaten. (2) Die thätige Verbin-dung mit Dingen außer uns.
Vielen Antheil an den großen Weltbegebenheiten haben. (3) Dasjenige, was
man bey Dingen außer sich empfindet. Ich nehme Antheil an deiner
Betrübniß, sie gehet auch mir zu Herzen. Ich nehme an eurem
Glücke den aufrichtigsten Antheil, Weiße, ich freue mich aufrichtig
darüber. Ich nehme keinen Antheil an der ganzen Sache, bekümmere mich
nicht darum, sie gehet mich nichts an. Sie nimmt noch gar zu vielen Antheil an
den Begebenheiten der Lebendigen, als daß ich ihren baldigen Abschied von
der Welt besorgen sollte, Gell.Anm. Der Plural ist nur in der ersten
eigentlichen Bedeutung üblich. Da das einfache Theil bald im
männlichen, bald im ungewissen Geschlechte gebraucht wird, so
widerfähret solches auch dem zusammen gesetzten Worte Antheil. Der
Unterschied rühret vermuthlich aus den Deutschen Mundarten her. In der
Niedersächsischen ist Deel, Theil, und alle damit zusammen gesetzte
Wörter ungewissen, in der Oberdeutschen aber am häufigsten
männlichen Geschlechtes; da nun Antheil in der Bedeutung des Theiles einer
Erbschaft am häufigsten in Niedersachsen vorkommt, so hat sich auch in
derselben das ungewisse Geschlecht mit im Hochdeutschen eingeschlichen. Daraus
lässet sich nun aber wohl nicht die Regel machen, das Theil, Antheil u. s.
f. von körperlichen Dingen gebraucht, ungewissen, von Werken des Geistes
aber, männlichen Geschlechtes sey.
S. Theil. [
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