Ansteuern
, verb. reg. act. 1) * Für anstämmen, doch nur in
einigen Gegenden, besonders Oberdeutschlandes. Sich an einen, oder an etwas
ansteuern. 2) In der Schifffahrt, vermittelst des Steuerruders anlenken. Das
Schiff ansteuern, an das Land steuern.
S. Steuer und Steuern. [
383-384]