Die Anständigkeit
, plur. die -en. 1) Die Eigenschaft einer Sache, nach welcher
sie anständig ist; ohne Plural. (1) Die Eigenschaft des äußern
Betragens so wohl, als des sittlichen Verhaltens, nach welcher es der
Würde und den jedesmahligen Umständen einer Person gemäß
ist; als das Abstractum von Anstand, und der Gegensatz von Anständigkeit.
Die Anständigkeit einer Handlung bestreiten. (2) Die Übereinstimmung
einer Sache mit unsern Absichten, welche man mit einem fremden Worte die
Convenienz zu nennen pflegt. Das Recht der Anständigkeit, das
Convenienz-Recht, das Recht, dasjenige zu thun, was unsern Absichten
gemäß ist. 2) Eine Sache, die unsern Absichten gemäß ist;
mit dem Plural. [
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