Anstammen
, verb. reg. act. als ein Erbgut mittheilen, doch nur von
vornehmen, wenigstens adeligen Personen, deren Geschlecht man auch einen Stamm
zu nennen pfleget, für anerben. Einem etwas anstammen. Es ist ihm
angestammet; welche Arten des Gebrauches doch im Hochdeutschen nicht so
üblich sind, als das Participium angestammt. Eine angestammte Tugend. Er
hat um Florenz viel angestammte Güter, Haged. [
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