Die Anstalt
, plur. die -en. 1) Die Handlung des Anstellens, der
Vorbereitung einer Sache; ohne Plural. Dieser Lobspruch kommt mehr dem
Gärtner als meiner Anstalt zu, Gell.2) Dasjenige, was angestellet oder
angeordnet wird, und zwar, (1) dasjenige, was als eine Vorbereitung zu etwas
angeordnet wird. Anstalt zum Essen, zu einem Gastmahle, zu einer Reife machen.
Es werden schon alle Anstalten dazu gemacht. Es sind bereits alle Anstalten
dazu getroffen. Ich sehe noch wenig Anstalt dazu, Gell. Damit er einige Anstalt
zu unserm Empfange mache, Weiße. (2) Eine jede nach gewissen Regeln mit
Personen und Sachen gemachte Einrichtung. Öffentliche Anstalten, welche
von der Obrigkeit zum allgemeinen Besten gemacht werden. Privat-Anstalten,
welche von Privat-Personen zu ihrem besondern Nutzen gemacht werden.
Bürgerliche, kirchliche, Justiz-Polizey-Manufactur-Anstalten u. s. f. Auf
diese Art werden nicht nur Städte und Dörfer selbst, sondern auch
alle in denselben befindliche Collegia, Innungen und Zünfte, Manufacturen,
Arbeits-Zucht- und Waisenhäuser, Kunst- und Werkschulen u. s. f. Anstalten
genannt.3) Ordnung und Abhängigkeit, welche zu einer jeden Anstalt
nothwendig sind. Es kann nichts aus der Sache werden, denn es ist keine Anstalt
da. [
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