* Der Ansitz
, des -es, plur. inusit. nur noch in den Rechten an einigen
Orten, theils einen bestimmten Sitz an einem Orte, theils den Besitz
unbeweglicher Güter zu bezeichnen. Im Öttingischen ist der Ansitz ein
Wohnhaus auf dem Lande, zum Unterschiede von dem Felsgute, mit welchem letztern
nicht alle Wahl der Ansitz verbunden ist. [
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