Das Ansehen
, des -s, plur. car. der Infinitiv des vorigen Verbi, als ein
Substantiv gebraucht.1. Diese Handlung des Ansehens. 1) In der eigentlichen
Bedeutung. Diese Sache ist nicht des Ansehens werth. Du wirst mir doch das
Ansehen nicht verbiethen wollen? Es kommt auf das Ansehen an. Das Ansehen hat
man umsonst. Nach dem bloßen Ansehen urtheilen. 2) Das Ansehen mit
Überlegung, Betrachtung. In Ansehen seines Fleißes; wofür man
doch lieber in Ansehung saget. 3) Das Ansehen mit Beurtheilung. Allem
menschlichen Ansehen nach, so viel ein Mensch urtheilen kann. 4) Das Ansehen
mit Achtung und Einfluß aufseine Entschließung, besonders in
Handhabung des Rechtes. Das Ansehen der Person, doch nur in der biblischen
Schreibart.2. Dasjenige, was durch das Auge erkannt wird, die Gestalt. 1) In
eigentlicher Bedeutung, die äußere Gestalt. Das äußere
Ansehen macht keinen Gelehrten aus. Jetzt hat das Haus ein besseres Ansehen
bekommen. Ich kenne ihn von Ansehen, oder dem Ansehen nach. Er hat ein gutes
Ansehen, eine gute Leibesgestalt. 2) Figürlich, Schein; Anschein. Er hat
das Ansehen, als wenn nichts aus der Sache werden wollte. Dem Ansehen nach.
Allem Ansehen nach. Dennoch will er das Ansehen haben, daß er es recht gut
mit mir meine. Er gibt allen seinen Handlungen das Ansehen der
einfältigsten Unschuld. Die Sache hat nun ein ganz anderes Ansehen
bekommen. Es hat kein Ansehen dazu. Es hat noch ein schlechtes Ansehen dazu. Es
will das Ansehen gewinnen, als wenn u. s. f.3. Die Wirkung entweder unserer
Gewalt, oder auch unserer Vorzüge auf andere. In großem, schlechtem,
geringem Ansehen stehen. In Ansehen bey einem stehen. Er ist ein Mann von
Ansehen, von großem Ansehen. Sich in Ansehen setzen. Er weiß sich ein
rechtes Ansehen zu geben. Sein Ansehen ist gar sehr gefallen. Einen in Ansehen
bringen. Hierher gehöret auch, das Vorurtheil des Ansehens, Praejudicium
autoritatis, wenn man einem andern, den man für weise hält, ohne
Prüfung glaubt. [
367-368]